Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie ist Werbung für Tabakprodukte im frei zugänglichen Internet verboten.
British American Tobacco ist der Meinung, dass seine Markenkommunikation im Internet im Einklang mit der Richtlinie und dem deutschen Umsetzungsgesetz steht. British American Tobacco hatte Anfang 2005 als erstes Tabakunternehmen in Deutschland seine Markenseiten im Internet mit dem eigens dafür entwickelten Altersverifikationssystem "CHEKX" ausgerüstet. Damit kann sie weder von Jugendlichen unter 18 Jahren noch grenzüberschreitend eingesehen werden. Die Kommission für Jugendmedienschutz in Deutschland hatte das System geprüft und British American Tobacco „Rechtssicherheit für die Markenkommunikation im Internet“ zugesprochen.
Da der Umfang des Internetwerbeverbotes auslegungsbedürftig ist, wird diese Frage der Internetwerbung zurzeit gerichtlich geklärt.
Wir sind deshalb gezwungen, diese Seite in jedem Fall bis zur Klärung abzuschalten.
Unser Service-Center steht Ihnen natürlich weiterhin zu allen Fragen rund um Lucky Strike zur Verfügung:
Kostenlose Service-Line: 0800/5825437Auf unserer Unternehmenswebsite http://www.bat.de/ finden Sie, wie gewohnt, alle relevanten Informationen rund um British American Tobacco in Deutschland.
